Zuwendungen
Geldzuwendungen werden in drei Kategorien eingeteilt:
Spenden
– aus den Zinserträgen des Stiftungskapitals und Spendeneinnahmen werden Projekte, die dem Stiftungszweck entsprechen, gefördert.
Stiftungsstock
– Das Geld im Stiftungsstock soll nicht angetastet werden. Nur die Zinserträge aus dem Stiftungsstock werden für Projekte verwendet. Der Stiftungsstock (Stiftungskapital und Kapitalerhaltungsrücklage) zum 31.12.2015, 350.678,24 €. Gelder die vom Zuwendenden nicht direkt Projekten zufließen sollen, werden dem Stiftungsstock zugeführt. Ziel ist, dass der Stifungsstock stetig steigt, damit die jährlichen Zinserträge daraus ebenfalls stetig wachsen.
Zustiftung Lichtblick
– Mit 50.000,–€ wurde die Zustiftung „Lichtblick“ ins Leben gerufen. Ab 20.000,–€ kann jedermann eigene Zustiftungen ins Leben rufen.
Werden Sie aktiv, schlagen Sie förderungswürdige Projekte vor! Laden Sie das Formular „Antrag Förderung“ herunter!